Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Eisenerzbergwerke von Graide (Nr. 152)

Date :
20-10-2022
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2023030004
Author :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Original text :

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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;
In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 21. Dezember 2021 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;
In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Graide kraft des Königlichen Erlasses vom 10. April 1930 gebildet wurde, mit dem den Herren Maurice Delvigne, Industrieller in Jambes, und Konsorten die Eisenerzbergbaukonzession von Graide gewährt/vergeben worden ist;
In der Erwägung, dass die letzten bekannten Eigentümer die Erben der Herren Maurice Delvigne und Konsorten sind;
In der Erwägung, dass die Konzession von Graide gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 925 Hektar unter dem Gebiet der früheren Gemeinde Graide und der neuen Gemeinde Bièvre erstreckt;
In der Erwägung, dass die Konzession von Graide sich zwischen folgenden Orten befindet:
- im Norden: die Blei- und Eisenpyrit-Konzession von Revogne (Nr. 151, bestehend und
- im Süden: nicht konzessioniertes Gebiet;
- im Osten: nicht konzessioniertes Gebiet;
- im Westen: nicht konzessioniertes Gebiet;
In der Erwägung, dass für die vorliegende Konzession keine Verzichtserklärung vorliegt, und sie demnach von der Wallonischen Regierung von Amts wegen entzogen werden kann;
In der Erwägung, dass es keine Bauwerke gibt, die abgesichert werden müssen;
In der Erwägung, dass die "DRIGM" folglich eine günstige Stellungnahme über den Entzug der Konzession von Graide abgibt;
Auf Vorschlag der Ministerin für Umwelt;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Die Konzession der Eisenerzbergwerke von Graide (Nr. 152) wird entzogen.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Namur, den 20. Oktober 2022
Für die Regierung:
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz
C. TELLIER

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