Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Neuve Cour (Nr. 215)

Date :
20-10-2022
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2023030007
Author :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Original text :

Add the document to a folder () to start annotating it.

Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;
In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 22. Juni 2021 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;
In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Neuve Cour kraft des Königlichen Erlasses vom 26. Februar 1828 gebildet wurde, mit dem Herr Nicolas Arnold Joseph Tomson die Konzession für die Steinkohlebergwerke von Neuve Cour auf einer Fläche von 56 ha, 11 Ar und 45 Ca unter dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Clermont gewährt wurde;
In der Erwägung, dass die Konzession von Neuve Cour 1833 in den Besitz des Herrn Cockerill aus Aachen überging. Dessen Erben waren laut den letzten Schriftstücken, die in den Akten aus dem Jahr 1920 gefunden wurden, nicht mehr auffindbar;
In der Erwägung, dass die derzeitigen Eigentümer der Konzession von Neuve Cour ohne weitere Angaben immer noch die Erben des Herrn Cockerill aus Aachen sind, gemäß dem letzten Bericht von 1923, der in den Unterlagen der Konzession enthalten ist;
In der Erwägung, dass die Konzession von Neuve Cour gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 56 Hektar unter dem Gebiet der früheren Gebietskörperschaft Clermont und der neuen Gemeinde Thimister-Clermont erstreckt;
In der Erwägung, dass für die vorliegende Konzession keine Verzichtserklärung vorliegt, und sie demnach von der Wallonischen Regierung von Amts wegen entzogen werden kann;
In der Erwägung, dass die Konzession Neuve Cour östlich - nicht aneinandergrenzend - der noch bestehenden Konzession La Minerie, Steinkohlekonzession Nr. 212, und westlich der Eisenerzkonzessionen Vieille-Montagne - Konzession Nr. 252 - und Bleyberg - Konzession Nr. 247- liegt;
In der Erwägung, dass es keine Bauwerke gibt, die abgesichert werden müssen;
In der Erwägung, dass die "DRIGM" folglich eine günstige Stellungnahme über den Entzug der Konzession von Neuve Cour abgibt;
Auf Vorschlag der Ministerin für Umwelt;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Die Konzession der Eisenerzbergwerke von Neuve Cour (Nr. 215) wird entzogen.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Namur, den 20. Oktober 2022
Für die Regierung:
Der Ministerpräsident
E. DI RUPO
Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz
C. TELLIER

Nachschlagen tabelle : siehe Bild