Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Januar 1991 zur Schaffung eines Sozialdienstes für die Dienststellen der Wallonischen Regierung

Date :
05-12-2008
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2009027022
Author :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Original text :

Add the document to a folder () to start annotating it.

Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere des Artikels 87 § 3, abgeändert durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;
Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens vom 20. März 2008 zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt zur Bildung einer gemeinsamen Körperschaft für die internationalen Beziehungen Wallonie-Bruxelles, insbesondere des Artikels 4;
Aufgrund des Dekrets vom 8. Mai 2008 zur Zustimmung, was die durch die Französische Gemeinschaft übertragenen Angelegenheiten betrifft, zu dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt zur Bildung einer gemeinsamen Körperschaft für die internationalen Beziehungen « Wallonie-Bruxelles »;
Aufgrund des Dekrets vom 8. Mai 2008 zur Zustimmung zu dem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt zur Bildung einer gemeinsamen Körperschaft für die internationalen Beziehungen Wallonie-Bruxelles;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Januar 1991 zur Schaffung eines Sozialdienstes für die Dienststellen der Wallonischen Regierung;
Aufgrund des am 21. April 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;
Aufgrund der am 8. und 14. April 2008 abgegebenen Gutachten der Finanzinspektion;
Aufgrund des am 24. April 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;
Aufgrund des am 23. Mai 2008 aufgestellten Protokolls Nr. 516 des Sektorenausschusses Nr. XVI;
Aufgrund des am 7. Juli 2008 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 44.737/4 des Staatsrats;
Auf Vorschlag des Ministers des öffentlichen Dienstes und der Ministerin für auswärtige Beziehungen;
Nach Beratung,
Beschliesst :
Artikel 1 - Artikel 4, § 1 des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Januar 1991 zur Schaffung eines Sozialdienstes für die Dienststellen der Wallonischen Regierung, abgeändert durch die Erlasse vom 16. Juli 1998, 18. Dezember 2003, 29. Januar 2004, 3. Juni 2004, 20. Januar 2005 und 19. Juni 2008 wird durch folgenden Wortlaut ergänzt:
« 19° Wallonie-Bruxelles international ».
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Art. 3 - Der Minister des öffentlichen Dienstes und die Ministerin für auswärtige Beziehungen werden jeder in seinem Bereich mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 5. Dezember 2008
Der Minister-Präsident,
R. DEMOTTE
Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,
Ph. COURARD
Die Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen
Frau M.-D. SIMONET