Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung der Mitglieder der Erhaltungskommission von Malmedy in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur

Date :
20-07-2005
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2005202167
Author :
Ministerium Der Wallonischen Region

Original text :

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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten;
Aufgrund der Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen;
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, in seiner durch die Dekrete vom 11. April 1984, vom 16. Juli 1985, vom 7. Oktober 1985, vom 7. September 1989, vom 21. April 1994, vom 6. April 1995, vom 22. Januar 1998 und vom 6. Dezember 2001 abgeänderten Fassung, insbesondere des Artikels 30, § 3;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. November 2003 zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommissionen der Natura 2000-Gebiete, in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,
Beschliesst :
Artikel 1 - Die in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur eingesetzte Erhaltungskommission von Malmedy setzt sich ab dem Datum der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses im Belgischen Staatsblatt und für einen Zeitraum von vier Jahren aus den hierunter bezeichneten Mitgliedern zusammen:
- Herr Alain Langer als Vorsitzender;
- Herr Léo Schlembach, Beamter im Ministerium der Wallonischen Region, als Vollmitglied, das der für die Naturerhaltung zuständigen Dienststelle angehört;
- der Generalinspektor der Abteilung Raumordnung und Städtebau oder dessen Beauftragter, Beamter im Ministerium der Wallonischen Region, als Vollmitglied, das der für die Raumordnung zuständigen Dienststelle angehört;
- Herr P. Meiers, als Vollmitglied, das der für die Landwirtschaft zuständigen Dienststelle angehört;
- Herr Roger Herman, als Vollmitglied, das durch den « Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature » (Wallonischer hoher Rat für die Erhaltung der Natur) vorgeschlagen worden ist;
- Herr Johann Haas, als Vollmitglied, das durch den « Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne » (Hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der wallonischen Region) vorgeschlagen worden ist;
- Frau Annick Pironet und Herr Eric Leprince, als Vollmitglieder, die von Vereinigungen vorgeschlagen worden sind, die die Naturerhaltung als Gesellschaftszweck haben;
- Herr Julien De Leval und Frau Michelle Eigelshoven, als Vollmitglieder, die von den Vereinigungen der Eigentümer und Rechtsinhaber des betroffenen Gebiets bzw. der betroffenen Gebiete vorgeschlagen worden sind;
- Herr Helmuth Weiders und Herr Joseph Lemaire, als Vollmitglieder, die von den Berufsvereinigungen vorgeschlagen worden sind, die die Verteidigung der im bzw. in den betroffenen Gebiet(en) ausgeübten Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft, der Jagd, der Fischzucht oder der Forstwissenschaft als Gesellschaftszweck haben;
- Herr Yves Pieper, Beamter im Ministerium der Wallonischen Region, als Ersatzmitglied, das der für die Naturerhaltung zuständigen Dienststelle angehört;
- der Generalinspektor der Abteilung Raumordnung und Städtebau oder dessen Beauftragter, Beamter im Ministerium der Wallonischen Region, als Ersatzmitglied, das der für die Raumordnung zuständigen Dienststelle angehört;
- Herr Marc Thirion, als Ersatzmitglied, das der für die Landwirtschaft zuständigen Dienststelle angehört;
- Herr Jean Collard, als Ersatzmitglied, das durch den « Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature » vorgeschlagen worden ist;
- Herr Maurice Gerardy, als Ersatzmitglied, das durch den « Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne » vorgeschlagen worden ist;
- Herr Didier Bonni und Herr Pierre Moxhet, als Ersatzmitglieder, die von Vereinigungen vorgeschlagen worden sind, die die Naturerhaltung als Gesellschaftszweck haben;
- Herr Emmanuel Rogman und Herr Jean-Marc Schinckus, als Ersatzmitglieder, die von den Vereinigungen der Eigentümer und Rechtsinhaber des betroffenen Gebiets bzw. der betroffenen Gebiete vorgeschlagen worden sind;
- Herr Michel Letocart und Herr Reinhold Hoffmann, als Ersatzmitglieder, die von den Berufsvereinigungen vorgeschlagen worden sind, die die Verteidigung der im bzw. in den betroffenen Gebiet(en) ausgeübten Tätigkeiten im Bereich der Landwirtschaft, der Jagd, der Fischzucht oder der Forstwissenschaft als Gesellschaftszweck haben;
- Herr Yves Pieper, Beamter im Ministerium der Wallonischen Region, als Sekretär.
Art. 2 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Naturerhaltung gehört, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 20. Juli 2005
Der Minister-Präsident,
J.-Cl. VAN CAUWENBERGHE
Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,
B. LUTGEN