Gesetz zur Abänderung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bestimmung des Begriffs des Gefängnisdirektors - Deutsche Übersetzung

Date :
20-02-2017
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2017020471
Author :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Original text :

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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 20. Februar 2017 zur Abänderung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bestimmung des Begriffs des Gefängnisdirektors.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
20. FEBRUAR 2017 - Gesetz zur Abänderung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bestimmung des Begriffs des Gefängnisdirektors
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 2 des Grundsatzgesetzes vom 12. Januar 2005 über das Gefängniswesen und die Rechtsstellung der Inhaftierten, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, wird Nr. 13 wie folgt ersetzt:
"13. "Direktor": der Beamte der Stufe A, der die Funktion des Direktors innehat, oder der Beamte der Stufe A, der vom Generaldirektor bestimmt worden ist, um unter der Autorität des Anstaltsleiters die Aufgaben auszuführen, die das Gesetz dem Direktor anvertraut hat,".
Art. 3 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2013, wird Nr. 3 wie folgt ersetzt:
"3. "Direktor": den Beamten, der in Artikel 2 des Grundsatzgesetzes vom 12. Januar 2005 über das Gefängniswesen und die Rechtsstellung der Inhaftierten erwähnt ist,".
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Februar 2017
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS