Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 32 des Organisationsbereichs 18 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011
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Der Minister-Präsident,
Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst;
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 37;
Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;
Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2011;
Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;
In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 01.01 und 01.02 des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2011 im Rahmen eines Vorschusses an die AST für die technologischen Schecks gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten,
Beschliessen
Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1.500.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 32 auf das Programm 32 des Organisationsbereichs 18 übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen des Programms 01 des Organisationsbereichs 32 und des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend EURO)
| Basiszuwendung | Ursprüngliche Mittel nach der 1. Haushaltsanpassung A.M. | Ubertragung | Angepasste Mittel |
|||
| VE | AE | VE | AE | VE | AE |
|
| OB 18 01.01.32 | 5.344 | 1.918 | - | + 200 | 5.344 | 2.118 |
| OB 18 01.02.32 | 4.344 | 2.024 | - | + 1.300 | 4.344 | 3.324 |
| OB 32 01.01.01 | 92.459 | 21.630 | - | - 1.500 | 92.459 | 20.130 |
Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Namur, den 23. Dezember 2011
R. DEMOTTE
J.-M. NOLLET