Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 02 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Date :
20-12-2012
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2013202462
Author :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Original text :

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Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 6;
Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;
Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2012 zur zweiten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;
Aufgrund des am 30. Oktober 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;
In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um die Durchführung von EDV-spezifischen Massnahmen zu ermöglichen;
Beschliessen
Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 58.000 Euro vom Programm 02 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 01 und 02 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend EURO)
Basiszuwendung Ursprüngliche Mittel nach der 2. Haushaltsanpassung N.A.M Ubertragung Angepasste Mittel
OB 10 12.02.01 0 + 58 58
OB 10 12.06.02 50 - 29 21
OB 10 12.08.02 48 - 29 19

Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Art. 4 - Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 20. Dezember 2012
J.-M. NOLLET
A. ANTOINE