Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste - Deutsche Übersetzung

Date :
12-08-2010
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2011000255
Author :
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres

Original text :

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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 12. August 2010 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
12. AUGUST 2010 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste
Der Minister des Innern und der Minister der Justiz,
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, des Artikels IV.II.42;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen, der Artikel 4 Absatz 2 und 47 Nr. 2, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen, des Artikels 13;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. September 2009;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 255/1 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 23. September 2009;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 12. November 2009;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 19. April 2010;
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht ordnungsgemäss innerhalb der gesetzten Frist abgegeben worden ist und dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass sie infolgedessen ausser Acht gelassen worden ist;
Aufgrund des Gutachtens 48.330/2 des Staatsrates vom 23. Juni 2010, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,
Erlassen :
Artikel 1 - Im Ministeriellen Erlass vom 24. Oktober 2002 zur Festlegung der allgemeinen Studienordnung in Bezug auf die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste werden die Anlagen 15, 16, 17 und 19 durch die Anlagen 1, 2, 3 beziehungsweise 4 zum vorliegenden Erlass ersetzt.
Art. 2 - Der Königliche Erlass vom 20. Dezember 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 über die Grundausbildungen der Personalmitglieder des Einsatzkaders der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener Übergangsbestimmungen, wird, was die in Artikel 47 Nr. 2 des Königlichen Erlasses vom 20. November 2001 erwähnten Modalitäten in Bezug auf die Ausbildungsmodule und die Ausbildungspraktika betrifft, wirksam mit 1. Februar 2008 für alle nach diesem Datum beginnenden Grundausbildungen des Offizierskaders.
Art. 3 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Februar 2008 für alle nach diesem Datum beginnenden Grundausbildungen des Offizierskaders.
Brüssel, den 12. August 2010
Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK
Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM

Nachschlagen tabelle : siehe Bild