-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 Oktober 2016 (België). RG 124/2016 Case law DE 06/10/2016 - 8 pages
., Kammer, 2012-2013, DOC 53-2692/001, S. 24), ob die « Verteilung der Belastung zwischen der Gemeinschaft [...] und gewissen Gläubigern » ausreichend mit « der Rettung einer Wirtschaftstätigkeit, die dem Allgemeininteresse dient » verbunden ist (ebenda, SS. 24-25), und ob die Behandlungsunterschiede nicht nur durch die Notwendigkeit zu erklären sind, die Genehmigung des Plans durch eine Mehrheit der Gläubiger zu erreichen (ebenda, S. 25), ungeachtet des Willens, die « grundlegende Rettung des Unternehmens » zu gewährleisten (ebenda, S…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 18 Januar 2012 (België). RG 8/2012 Case law DE 18/01/2012 - 9 pages
Die Formulierung soll sehr weit sein, um zu verhindern, dass der Wille des Gesetzgebers durch Auslegungen verfälscht wird; es wird deutlich beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass Probleme struktureller oder zufälliger Art unter ausreichenden Wirtschaftsbedingungen gelöst werden können » (Parl. Dok., Kammer, Sondersitzungsperiode 2007, DOC 52-0160/001, S. 15). B.8.2.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Juli 2015 (België). RG 104/2015 Case law DE 16/07/2015 - 8 pages
Nach Auffassung der Regierung der Französischen Gemeinschaft sei die Festlegung eines Mindestalters zur Berechnung des finanziellen Dienstalters, das in den verschiedenen Statuten des öffentlichen Dienstes anwendbar sei, gerechtfertigt durch Milizverpflichtungen und den Willen, die jungen patriotischen belgischen Männer nicht gegenüber den Frauen oder ihren freigestellten Kollegen zu diskriminieren. B.13.2.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 26 März 2015 (België). RG 43/2015 Case law DE 26/03/2015 - 9 pages
Insofern die fragliche Bestimmung dazu dient, Missbräuche im Rahmen eines Antrags auf Familienzusammenführung durch eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen, die nicht Ausdruck des Willens ist, eine dauerhafte und stabile Beziehung zwischen den Partnern zu schaffen oder aufrechtzuerhalten, zu bekämpfen, verfolgt der Gesetzgeber ein rechtmäßiges Ziel. B.8.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 19 März 2015 (België). RG 36/2015 Case law DE 19/03/2015 - 7 pages
Es handelt sich um die eingesetzten Mittel, die Entschlossenheit, den an den Tag gelegten Willen, eine Reihe von politischen Ausrichtungen zu erfüllen, wobei man sich vorher der menschlichen oder finanziellen Mittel der Gemeinde vergewissert. Wenn beispielsweise eine Städtebaugenehmigung nicht kommt, wird sie Gegenstand einer Bewertung sein.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 14 Januar 2016 (België). RG 3/2016 Case law DE 14/01/2016 - 9 pages
Artikel 13 der Verfassung bestimmt: « Niemand darf gegen seinen Willen seinem gesetzlichen Richter entzogen werden ». B.8.2. Artikel 148 der Verfassung bestimmt: « Die Sitzungen der Gerichte sind öffentlich, es sei denn, dass diese Öffentlichkeit die Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet; dies wird vom Gericht durch ein Urteil festgestellt. Bei politischen Delikten und Pressedelikten kann der Ausschluss der Öffentlichkeit nur bei Einstimmigkeit verkündet werden ». B.8.3.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 9 Februar 2017 (België). RG 13/2017 Case law DE 09/02/2017 - 9 pages
Artikel 13 der Verfassung bestimmt: « Niemand darf gegen seinen Willen seinem gesetzlichen Richter entzogen werden ». B.10.2.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 24 Februar 2011 (België). RG 28/2011 Case law DE 24/02/2011 - 11 pages
Durch die Artikel 4, 6 Nr. 4 und 8 des fraglichen Gesetzes wird eine rechtliche Regelung eingeführt, die sowohl auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch auf dem Willen zur Beachtung der Grundrechte beruht. B.4.2.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 21 Mai 2015 (België). RG 63/2015 Case law DE 21/05/2015 - 8 pages
Der Umstand, dass auf Seiten der Verwaltung eine Verpflichtung besteht, die Inhaftierten arbeiten zu lassen, steht im Widerspruch zum eigentlichen Konzept der vertraglichen Beziehung, das einen freien Willen der Vertragspartner voraussetzt. In operationeller Hinsicht würde die Gleichstellung mit einem echten Arbeitsvertrag mit allen seinen Folgen (Verwaltungsaufwand, Höhe der Vergütungen, usw.) es unmöglich machen, noch Inhaftierte arbeiten zu lassen.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 Juni 2014 (België). RG 89/2014 Case law DE 12/06/2014 - 9 pages
., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/1, S. 2, und Nr. 954/6, S. 6), und ebenfalls nicht der Wille, zu den Zielen der kriminellen Organisation beizutragen (Parl. Dok., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/6, S. 18). Der Minister hob auch hervor, dass « die Zugehörigkeit zu der [kriminellen] Organisation das Bestehen einer engen und dauerhaften Verbindung voraussetzt » (Parl. Dok., Kammer, 1996-1997, Nr. 954/6, S. 10). B.4.4.…