-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 29 Juli 2010 (België). RG 91/2010 Case law DE 29/07/2010 - 11 pages
In jedem Fall kann eine administrative Geldbusse weder den Inhabern eines Eigentumsrechtes oder gleich welcher anderen dinglichen Rechte an Wohnungen auferlegt werden, die leerstehen aus Gründen, die von ihrem Willen unabhängig sind, beispielsweise, wenn erhebliche Renovierungsarbeiten sich unabhängig vom Willen des Eigentümers dahinziehen, noch den Inhabern, die nachweisen, dass sie alles darangesetzt haben, die Wohnung zu vermieten. B.4.6.2.3.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 Oktober 2017 (België). RG 120/2017 Case law DE 12/10/2017 - 9 pages
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, im Hinblick auf die Bekämpfung von Scheinehen und von vorgetäuschtem gesetzlichen Zusammenwohnen », bestimmt: « Es kommt zu keinem gesetzlichen Zusammenwohnen, obwohl der Wille beider Parteien, gesetzlich zusammenzuwohnen, ausgedrückt worden ist, wenn aus der Gesamtheit der Umstände hervorgeht, dass die Absicht wenigstens einer der Parteien offensichtlich nur die Erlangung eines an die Rechtsstellung der gesetzlich…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 25 Mai 2016 (België). RG 72/2016 Case law DE 25/05/2016 - 14 pages
« Es muss eine Absicht zu schaden (Vorsatz) bestehen, und dieser Wille muss deutlich und unanfechtbar sein, was ein gewisses Maß an Schwere voraussetzt, das der Beurteilung durch den Strafrichter unterliegt » (Parl. Dok., Kammer, 2013-2014, DOC 53-3297/003, S. 4).…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 18 Oktober 2012 (België). RG 124/2012 Case law DE 18/10/2012 - 4 pages
., Senaat, 1969-1970, nr. 138, p. 2), willen verenigen met de bekommernis om de gerechtelijke procedures, en meer in het bijzonder de procedures die spoedeisend zijn, niet te vertragen, anderzijds. B.11.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 Juni 2014 (België). RG 86/2014 Case law DE 06/06/2014 - 9 pages
Sie hängt also nur vom Willen der nationalen Regierung ab. Diese ist der Auffassung, dass der belgische Staat in Ermangelung bilateraler oder überstaatlicher Verpflichtungen sich nicht am Betrag dieser Pensionen beteiligen muss.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 3 Februar 2016 (België). RG 18/2016 Case law DE 03/02/2016 - 9 pages
Diese Haltung ist nicht unbedingt als die freie und wohl überlegte Äußerung des unwiderruflichen Willens dieses Kindes zu betrachten, seiner gesetzlichen Abstammung den Vorrang vor seiner biologischen Abstammung einräumen zu lassen. Darüber hinaus hätte der Besitz des Standes, der bereits zwischen dem Kind und seinem gesetzlichen Vater bestand, auch dann, wenn ihm das Kind ein Ende gesetzt hätte, ebenfalls dazu führen können, dass die Vaterschaftsanfechtungsklage für unzulässig erklärt wird. B.8.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 April 2017 (België). RG 47/2017 Case law DE 27/04/2017 - 7 pages
Die Formulierung soll sehr weit sein, um zu verhindern, dass der Wille des Gesetzgebers durch Auslegungen verfälscht wird; es wird deutlich beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass Probleme struktureller oder zufälliger Art unter ausreichenden Wirtschaftsbedingungen gelöst werden können » (Parl. Dok., Kammer, Sondersitzungsperiode 2007, DOC 52-0160/001, S. 15). B.5.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 23 Januar 2014 (België). RG 12/2014 Case law DE 23/01/2014 - 9 pages
Wenn der Betreffende nur Eigentümer der vorerwähnten Parzelle ist, kann er deren Rückkauf durch die Region oder die Gemeinde fordern, indem er innerhalb von zwölf Monaten nach der Veröffentlichung des vorerwähnten Plans seinen Willen per Einschreiben bekundet. In diesem Fall muss die Parzelle ihm innerhalb eines Jahres nach der Notifizierung abgekauft und bezahlt werden. Die Regierung legt die Anwendungsmodalitäten dieser Bestimmung fest. § 3. In folgenden Fällen ist keine Entschädigung geschuldet: 1.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 Juni 2012 (België). RG 73/2012 Case law DE 12/06/2012 - 7 pages
April 2009 Bezug nehmen, kann höchstens als eine rein technische Bezugnahme angesehen werden, die nicht Ausdruck des Willens des Dekretgebers ist, erneut zu dieser Frage gesetzgeberisch aufzutreten. B.14. Der zweite Klagegrund ist unzulässig. Aus diesen Gründen: Der Gerichtshof - bewilligt die Klagerücknahme der « Université catholique de Louvain »; - weist die Klagen zurück. Verkündet in französischer, niederländischer und deutscher Sprache, gemäss Artikel 65 des Sondergesetzes vom 6.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 30 Oktober 2013 (België). RG 141/2013 Case law DE 30/10/2013 - 13 pages
Es obliegt dem Steuerschuldner nachzuweisen, dass die Wahl dieser Rechtshandlung oder dieser Gesamtheit von Rechtshandlungen durch andere Gründe gerechtfertigt ist als dem Willen, Registrierungsgebühren zu umgehen. Liefert der Steuerschuldner keinen Gegenbeweis, wird das Geschäft Gegenstand einer Steuererhebung gemäß der Zielsetzung des Gesetzes, als ob der Missbrauch nicht stattgefunden hätte. ' Art. 169.…