Der Gerichtshof - erklärt Artikel 56 des Sonderdekrets der Französischen Gemeinschaft vom 7.Februar 2019 «zur Schaffung der mit der Funktion des Organisationsträgers des von der Französischen Gemeinschaft organisierten Unterrichtswesens beauftragten öffentlichen Einrichtung»für nichtig; - erhält die Folgen der für nichtig erklärten Bestimmung bis zum Inkrafttreten der vom Dekretgeber anzunehmenden neuen Regeln und spätestens bis einschließlich31.Dezember 2022 aufrecht; - weist die Klage im Übrigen zurück
Arrêt :
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