Der Gerichtshof - erklärt das Gesetz vom 19. März 2017 « zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Gewährung durch Belgocontrol einer Zurdispositionstellung mit Wartegehalt und eines Vorruhestandsurlaubs mit Wartegehalt » für nichtig; - erhält die Folgen, die das für nichtig erklärte Gesetz vor der Veröffentlichung des vorliegenden Entscheids im Belgischen Staatsblatt entfaltet hat, endgültig aufrecht.
Arrêt :
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