Der Gerichtshof - hebt Artikel 19 § 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2018 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über den Prüfstand für Feuerwaffen, insofern er sich auf den Direktor des Prüfstands für Feuerwaffen bezieht, ohne eine angemessene Übergangsbestimmung vorzusehen, einstweilig auf; - weist die Klage auf einstweilige Aufhebung im Übrigen zurück. Erlassen
Arrêt :
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