Der Gerichtshof erkennt für Recht:
- Artikel 204 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen und Artikel 14 des Gesetzes vom 23.Juli 1926 über die NGBE-Holding und die mit ihr verbundenen Gesellschaften verstoßen nicht gegen die Artikel 10, 11 und 172 der Verfassung.
- Das Nichtvorhandensein einer Gesetzesbestimmung, die die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen in Bezug auf lokale Steuern auf die zur Ausführung des öffentlichen Dienstes notwendigen Güter auf die gleiche Weise behandelt wie die NGBE-Holding und Infrabel, verstößt gegen die Artikel 10, 11 und 172 der Verfassung.
Arrêt :
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