Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 Juni 2013 (België). RG 77/2013

Date :
06-06-2013
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Jurisprudence
Source :
Justel D-20130606-1
Numéro de rôle :
77/2013

Résumé :

Der Gerichtshof - erkennt für Recht: . Artikel 87 Nr. 1 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit verstößt nicht gegen die Artikel 12 und 14 der Verfassung in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. . Artikel 87 Nr. 8 desselben Gesetzes in Verbindung mit den Artikeln 22 Nr. 1 und 4 und 23 desselben Gesetzes verstößt nicht gegen die Artikel 12 und 14 der Verfassung in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. - verweist die dritte und die vierte Frage an das vorlegende Rechtsprechungsorgan zurück

Arrêt :

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