Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 9 Februar 2017 (België). RG 17/2017

Date :
09-02-2017
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Jurisprudence
Source :
Justel D-20170209-6
Numéro de rôle :
17/2017

Résumé :

Der Gerichtshof bewilligt die Klagerücknahmen.

Arrêt :

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Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten J. Spreutels und E. De Groot, und den Richtern L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Moerman, E. Derycke und F. Daoût, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut, unter dem Vorsitz des Präsidenten J. Spreutels,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

I. Gegenstand der Klagen und Verfahren

Mit Klageschriften, die dem Gerichtshof mit am 26. Juni 2015 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen zugesandt wurden und am 29. Juni 2015 in der Kanzlei eingegangen sind, erhoben jeweils Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 117 bis 123 des Programmgesetzes vom 19. Dezember 2014 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 29. Dezember 2014, zweite Ausgabe): die « Electrabel » AG, unterstützt und vertreten durch RÄin F. Lefèvre, RÄin L. Swartenbroux, RA X. Taton, RA J. Meyers und RA G. Parisis, in Brüssel zugelassen, die « EDF Belgium » AG und die « EDF Luminus » AG, unterstützt und vertreten durch RA A. Verheyden, RÄin C. Breuvart und RA K. Stas, in Brüssel zugelassen.

Diese unter den Nummern 6235, 6239 und 6241 ins Geschäftsverzeichnis des Gerichtshofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.

(...)

II. Rechtliche Würdigung

1. Mit am 10. Januar 2017 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief hat die klagende Partei in der Rechtssache Nr. 6235 dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknehmen möchte.

Mit am 6. Januar 2017 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen haben die klagenden Parteien in den Rechtssachen Nrn. 6239 und 6241 dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sie ihre Klagen zurücknehmen möchten.

2. Nichts hindert im vorliegenden Fall den Gerichtshof daran, die Klagerücknahme in den drei Rechtssachen zu bewilligen.

Aus diesen Gründen:

Der Gerichtshof

bewilligt die Klagerücknahmen.

Erlassen in französischer, niederländischer und deutscher Sprache, gemäß Artikel 65 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, am 9. Februar 2017.

Der Kanzler,

F. Meersschaut

Der Präsident,

J. Spreutels