Der Gerichtshof erkennt für Recht:
Artikel 318 § 1 des Zivilgesetzbuches verstößt gegen Artikel 22 der Verfassung in Verbindung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, insofern die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann, der die Vaterschaft hinsichtlich des Kindes für sich in Anspruch nimmt, nicht zulässig ist, wenn das Kind den Besitz des Standes hinsichtlich des Ehemannes seiner Mutter hat.
Arrêt :
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