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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die Gemeinde Ans hat die Nichtigerklärung des Wallonischen Ministeriellen Erlasses vom 11. September 2015 zur teilweisen Billigung der von dem Gemeinderat von Ans am 30. Juni 2015 verabschiedeten Verordnung bezüglich der Übernahme der Mobiltelefonkosten und der Kosten für mobile Daten von gewissen Gemeindebediensteten beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 217.557/XV-2940 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler:
Chr. Stassart,
Hauptsekretär.