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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die STEVENS INVEST PGmbH, die bei Herrn Reiner TIJS, Rechtsanwalt in 2000 Antwerpen, Nassaustraat 37-41, Domizil erwählt hat, hat am 13. Juni 2019 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Antwerpen vom 25. Februar 2019 zur endgültigen Festlegung des kommunalen räumlichen Ausführungsplans (KRAP) "Slachthuissite - Noordschippersdok - Lobroekdok, district Antwerpen" beantragt.
Dieser Beschluss wurde im Belgischen Staatsblatt vom 15. April 2019 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 228.426/X-17.531 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers
Isabelle DEMORTIER
Hauptsekretär
Die STEVENS INVEST PGmbH, die bei Herrn Reiner TIJS, Rechtsanwalt in 2000 Antwerpen, Nassaustraat 37-41, Domizil erwählt hat, hat am 13. Juni 2019 die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Antwerpen vom 25. Februar 2019 zur endgültigen Festlegung des kommunalen räumlichen Ausführungsplans (KRAP) "Slachthuissite - Noordschippersdok - Lobroekdok, district Antwerpen" beantragt.
Dieser Beschluss wurde im Belgischen Staatsblatt vom 15. April 2019 veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 228.426/X-17.531 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers
Isabelle DEMORTIER
Hauptsekretär