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Date :
12-11-2013
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2013205855
Auteur :
Verfassungsgerichtshof

Texte original :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
In seinem Urteil vom 9. September 2013 in Sachen Sylvain Vanhees und Maria Wauters gegen den belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 19. September 2013 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat das Gericht erster Instanz Lüttich folgende Vorabentscheidungsfrage gestellt:
« Verstoßen die Artikel 23 und 34 des EStGB 1992 dadurch, dass sie es dem belgischen Staat ermöglichen, die vom Amt für überseeische soziale Sicherheit gezahlte Pension zugunsten eines Steuerpflichtigen, der freiwillig angeschlossen ist und die individuell und freiwillig gezahlten Beiträge nicht hat abziehen können, zu besteuern, gegen die Artikel 10, 11 und 172 der Verfassung, indem sie eine von diesen Bestimmungen verbotene Diskriminierung den Steuerpflichtigen gegenüber einführen, die dadurch, dass sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, die in Artikel 39 § 2 Nr. 2 des EStGB 1992 vorgesehene Steuerbefreiung bezüglich der Leistungen genießen können, wenn sie die gezahlten Beiträge nicht abgezogen haben? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 5717 ins Geschäftsverzeichnis des Gerichtshofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux