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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Herr Arnaud Van Praet und andere haben die Nichtigerklärung des Erlasses der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 27. Juni 2014 bezüglich der Regeln, die für die von öffentlichen Immobilienvermittlern und von den Agenturen für Sozialwohnungen vermieteten Wohnungen gelten, beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 30. Juli 2014 veröffentlicht.
Diese Sachen wurden unter den Nummern G/A 214.353/VI-20.320 und G/A 214.355/VI-20321 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler :
Chr. Stassart
Hauptsekretär
Herr Arnaud Van Praet und andere haben die Nichtigerklärung des Erlasses der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 27. Juni 2014 bezüglich der Regeln, die für die von öffentlichen Immobilienvermittlern und von den Agenturen für Sozialwohnungen vermieteten Wohnungen gelten, beantragt.
Dieser Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 30. Juli 2014 veröffentlicht.
Diese Sachen wurden unter den Nummern G/A 214.353/VI-20.320 und G/A 214.355/VI-20321 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler :
Chr. Stassart
Hauptsekretär