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Umwelt
Durch Ministerialerlass vom 10. Dezember 2014, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1 des Ministerialerlasses vom 20. Juni 2014, durch den der "SA Lesage Collecte" die Zulassung als Sammler und Transportunternehmer von Altölen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 12. Dezember 2014 wird dem Laboratorium "LCA" für eine Dauer von zwei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Analyselabor für Abfälle gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014 wird der "BVBA YCG Transport" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1, § 2 des Ministerialerlasses vom 25. September 2014, durch den der "BV Remondis" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014 wird der "BV Baets" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 17. Dezember 2014 wird die von der "SAS Sotrama" ersuchte Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen und Altölen verweigert.
Durch Ministerialerlass vom 23. Dezember 2014, der am selben Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1, § 2 des Ministerialerlasses vom 6. November 2014, durch den der GmbH Konsor Logistik die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 23. Dezember 2014 wird der GmbH Spedition Kämmler für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen, von Altölen und von PCB/PCT gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "SPRL Gerday Transport" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "SA Seynave & fils" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 23. Juli 2010, durch den der "SA Magasins généraux d'Epinal" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird die Aussetzung der Zulassung als Sammler von Abfällen aus klinischen Aktivitäten und der Gesundheitspflege, die der "BVBA Lagae & Zonen" durch Ministerialerlass vom 12. Juni 2014 gewährt wurde, aufgehoben.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "l.l.p. 2K-Logistics" für eine Dauer von zwei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der GmbH Schirra & Co für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen und Altölen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der GmbH Grosse-Vehne Transporte & Spedition für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "BV Roelofsen Transport" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 18. Februar 2013, durch den der "SA Euroports Inland Terminals" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "BV Holding Coumans Bunde Beheer en Exploitatie" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 10. Dezember 2014, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1 des Ministerialerlasses vom 20. Juni 2014, durch den der "SA Lesage Collecte" die Zulassung als Sammler und Transportunternehmer von Altölen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 12. Dezember 2014 wird dem Laboratorium "LCA" für eine Dauer von zwei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Analyselabor für Abfälle gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014 wird der "BVBA YCG Transport" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1, § 2 des Ministerialerlasses vom 25. September 2014, durch den der "BV Remondis" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 16. Dezember 2014 wird der "BV Baets" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 17. Dezember 2014 wird die von der "SAS Sotrama" ersuchte Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen und Altölen verweigert.
Durch Ministerialerlass vom 23. Dezember 2014, der am selben Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1, § 2 des Ministerialerlasses vom 6. November 2014, durch den der GmbH Konsor Logistik die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 23. Dezember 2014 wird der GmbH Spedition Kämmler für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen, von Altölen und von PCB/PCT gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "SPRL Gerday Transport" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "SA Seynave & fils" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 23. Juli 2010, durch den der "SA Magasins généraux d'Epinal" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird die Aussetzung der Zulassung als Sammler von Abfällen aus klinischen Aktivitäten und der Gesundheitspflege, die der "BVBA Lagae & Zonen" durch Ministerialerlass vom 12. Juni 2014 gewährt wurde, aufgehoben.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "l.l.p. 2K-Logistics" für eine Dauer von zwei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der GmbH Schirra & Co für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen und Altölen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der GmbH Grosse-Vehne Transporte & Spedition für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "BV Roelofsen Transport" für eine Dauer von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 18. Februar 2013, durch den der "SA Euroports Inland Terminals" die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt wird, abgeändert.
Durch Ministerialerlass vom 30. Dezember 2014 wird der "BV Holding Coumans Bunde Beheer en Exploitatie" für eine Dauer von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transportunternehmer von gefährlichen Abfällen gewährt.