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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989
a. Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 2. September 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 3. September 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Valentin Zwakhoven, der in 9030 Mariakerke, Mazestraat 16, Domizil erwählt hat, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 25. Januar 2010 « zur Abänderung des königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol) hinsichtlich der Ernennung bestimmter Personalmitglieder der Generaldirektion der Gerichtspolizei in den Dienstgrad, in den sie eingesetzt worden sind » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 3. März 2010), wegen Verstosses gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.
b. Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 3. September 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 6. September 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Johan Coolen und Louis Timmers, die in 1860 Meise, Vilvoordsesteenweg 101, Domizil erwählt haben, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2, 3 und 10 desselben Gesetzes, wegen Verstosses gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.
Diese unter den Nummern 5023 und 5024 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.
a. Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 2. September 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 3. September 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Valentin Zwakhoven, der in 9030 Mariakerke, Mazestraat 16, Domizil erwählt hat, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 25. Januar 2010 « zur Abänderung des königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol) hinsichtlich der Ernennung bestimmter Personalmitglieder der Generaldirektion der Gerichtspolizei in den Dienstgrad, in den sie eingesetzt worden sind » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 3. März 2010), wegen Verstosses gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.
b. Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 3. September 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 6. September 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Johan Coolen und Louis Timmers, die in 1860 Meise, Vilvoordsesteenweg 101, Domizil erwählt haben, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2, 3 und 10 desselben Gesetzes, wegen Verstosses gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.
Diese unter den Nummern 5023 und 5024 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.