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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates und durch Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 5.Dezember 1991 zur Festlegung des Eilverfahrens vor dem Staatsrat
Die 'Union professionnelle des agences de paris` VoG und die Aktiengesellschaft DERBY haben die Aussetzung und die Nichtigerklärung des Königlichen Erlasses vom 20. März 2022 zur Abänderung von zwei königlichen Erlassen vom 15. Dezember 2004 hinsichtlich des Systems EPIS und des Zugangsregisters beantragt.
Dieser Königliche Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 28. März 2022, zweite Ausgabe, veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 236.452/XI-23.997 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Cécile Bertin,
Hauptsekretär.
Die 'Union professionnelle des agences de paris` VoG und die Aktiengesellschaft DERBY haben die Aussetzung und die Nichtigerklärung des Königlichen Erlasses vom 20. März 2022 zur Abänderung von zwei königlichen Erlassen vom 15. Dezember 2004 hinsichtlich des Systems EPIS und des Zugangsregisters beantragt.
Dieser Königliche Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt vom 28. März 2022, zweite Ausgabe, veröffentlicht.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A. 236.452/XI-23.997 in die Liste eingetragen.
Im Namen des Chefgreffiers,
Cécile Bertin,
Hauptsekretär.