Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen
- Section :
- Législation
- Source :
- Numac 2020203696
- Auteur :
- Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
Aufgrund des Dekrets vom 23. April 2018 über die Familienleistungen, Artikel 79 § 3;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen;
Aufgrund des Vorschlags der im Rat für Familienleistungen vertretene Organisationen, die die Interessen der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertreten, vom 12. Juni 2020;
Auf Vorschlag des für Familie zuständigen Ministers;
Nach Beratung,
Beschliesst:
Artikel 1 - Artikel 1 § 1 Nummer 3 Buchstabe b) des Erlasses der Regierung vom 14. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Familienleistungen, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 13. Dezember 2018, wird wie folgt ersetzt:
"b) Frau Hanan El-Khouri als effektives Mitglied und Frau Andrea von den Driesch als Ersatzmitglied;"
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Verabschiedung in Kraft.
Art. 3 - Der für Familie zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 9. Juli 2020
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Der Ministerpräsident
Minister für lokale Behörden und Finanzen
O. PAASCH
Der Vize-Ministerpräsident
Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen
A. ANTONIADIS