Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. September 1996 zur Ausführung des Dekretes vom 5. Februar 1996 über die Kontrolle der Abwesenheit wegen Krankheit der Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren
- Section :
- Législation
- Source :
- Numac 2005033081
- Auteur :
- Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Auf Grund des Dekretes vom 5. Februar 1996 über die Kontrolle der Abwesenheit wegen Krankheit der Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, insbesondere Artikel 2 § 3 Absatz 3;
Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 25. September 1996 zur Ausführung des Dekretes vom 5. Februar 1996 über die Kontrolle der Abwesenheit wegen Krankheit der Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren;
Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 1. Februar 2005;
Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 24. Februar 2005;
Auf Grund des Protokolls Nr. S3/2005 OSUW 2/2005 vom 28. Januar 2005, das die Ergebnisse der in gemeinsamer Sitzung geführten Verhandlungen des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des in Artikel 17 § 2 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 vorgesehenen Unterausschusses enthält;
Auf Grund des Gutachtens Nr. 38.272/2 des Staatsrates, das am 13. April 2005 in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurden;
Auf Vorschlag des Ministers, zuständig für das Unterrichtswesen;
Nach Beratung;
Beschliesst :
Abänderung
Artikel 1 - Die Anlage des Erlasses der Regierung vom 25. September 1996 zur Ausführung des Dekretes vom 5. Februar 1996 über die Kontrolle der Abwesenheit wegen Krankheit der Personalmitglieder der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren wird durch die Anlage des vorliegenden Erlasses ersetzt.
Durchführung
Art. 2 - Der für das Unterrichtswesen zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 12. Mai 2005
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Der Ministerpräsident,
Minister für lokale Behörden,
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung,
O. PAASCH
Anlage zum Erlass der Regierung vom 12. Mai 2005
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
Gesehen, um dem Erlass vom 12. Mai 2005 beigefügt zu werden.
Eupen, den 12. Mai 2005
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Der Ministerpräsident,
Minister für lokale Behörden,
K.-H. LAMBERTZ
Der Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung,
O. PAASCH