Loi modifiant le Code d'instruction criminelle et le Code judiciaire en ce qui concerne la publication des jugements et des arrêts. - Traduction allemande d'extraits

Date :
05-05-2019
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2023042622
Auteur :
Service Public Federal Interieur

Texte original :

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Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1 à 5 et 9 de la loi du 5 mai 2019 modifiant le Code d'instruction criminelle et le Code judiciaire en ce qui concerne la publication des jugements et des arrêts (Moniteur belge du 16 mai 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
5. MAI 2019 - Gesetz zur Abänderung des Strafprozessgesetzbuches und des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Bekanntmachung von Urteilen und Entscheiden
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches
Art. 2 - Artikel 190 des Strafprozessgesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 31. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 3 werden die Wörter "Das Urteil" durch die Wörter "Der Tenor des Urteils" ersetzt.
2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Das Urteil wird vollständig in der in Artikel 782bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnten Datenbank registriert. In der Datenbank werden die Urteile in der vom König bestimmten Weise anonymisiert."
Art. 3 - In Artikel 337 Absatz 2 erster Satz desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2009 und abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016, werden die Wörter "den Entscheid" durch die Wörter "den Tenor des Entscheids" ersetzt.
Art. 4 - Artikel 344 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2009 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2017, wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Der Entscheid wird vollständig in der in Artikel 782bis des Gerichtsgesetzbuches erwähnten Datenbank registriert. In der Datenbank werden die Entscheide in der vom König bestimmten Weise anonymisiert."
Art. 5 - Artikel 346 desselben Gesetzbuches, aufgehoben durch das Gesetz vom 10. Juli 1967 und wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 21. Dezember 2009, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 zweiter Satz werden die Wörter "den Entscheid" durch die Wörter "den Tenor des Entscheids" ersetzt.
2. In Absatz 2 werden die Wörter "des Entscheids" aufgehoben.
(...)
KAPITEL 4 - Inkrafttreten
Art. 9 - Vorliegendes Gesetz tritt an einem vom König festzulegenden Datum und spätestens am 1. September 2020 in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2019
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz
K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
K. GEENS