Ministerialerlass zur Festlegung des Umkreises des territorialen Gebiets des weidmännischen Rates "Conseil cynégétique Flavion-Molignée ASBL"

Date :
02-06-2015
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2015203882
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Texte original :

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Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen,
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2014 über Bestimmungen für die Zulassung und Arbeitsweise der weidmännischen Räte, Artikel 1 Ziffer 6;
In Erwägung des am 9. Februar 2015 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Chasse" (Wallonischer Hoher Rat für das Jagdwesen),
Beschließt:
Artikel 1 - Der weidmännische Rat "Conseil cynégétique Flavion-Molignée ASBL" mit Gesellschaftssitz in 5537 Denée, rue de Maredret 1A, gewährleistet die Koordination der weidmännischen Verwaltung innerhalb eines territorialen Gebiets mit einer Fläche von 20 206 ha.
Dieses territoriale Gebiet umfasst ganz oder teilweise die Gemeinden von: Anhée, Onhaye, Profondeville, Hastière, Namur, Dinant, Mettet, Florennes, Yvoir.
Art. 2 - Der Umkreis des in Artikel 1 erwähnten territorialen Gebiets ist auf einer Karte eingezeichnet, die den Anhang I des vorliegenden Erlasses bildet.
Die wörtliche Beschreibung zur Bestimmung dieses Umkreises wird in Anhang II des vorliegenden Erlasses festgelegt.
Art. 3 - Die vorliegende Abgrenzung tritt am 30. Juni 2015 in Kraft.
Namur, den 2. Juni 2015
R. COLLIN

ANHANG I
Die Karte ist auf der Webseite http://geoportail.wallonie.be/WalOnMap/ verfügbar sowie in elektronischer Form (.pdf) bei den territorial zuständigen Außendirektionen der Abteilung Natur und Forstwesen.

ANHANG II

Grenzen Wörtliche Beschreibungen
Nordwest die N951 von der Kreuzung mit der N97 in Anthée bis zur Maas in Wépion
Osten die Maas von Wépion bis zur Kreuzung mit der N915 in Hastière
Süden die N915 bis zur Kreuzung mit der N97 die N97 bis zur Kreuzung mit der N951 in Anthée