Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Date :
28-02-2008
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2008201393
Auteur :
Ministerium Der Wallonischen Region

Texte original :

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Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;
Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;
In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 33.02 und 41.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2003 im Rahmen des Interreg III B getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):
INTERREG III B - Nordwesteuropa;
Bezeichnung: SPAN;
Träger: "Fondation rurale de Wallonie";
Basiszuwendung: 33.02.01;
Ausgabeermächtigungen: 60.000,00 EUR;
Kodifizierung des Projekts: E INB 1 10200 ID01 B;
Bezeichnung: SPAN;
Träger: ULB;
Basiszuwendung: 41.02.01;
Ausgabeermächtigungen: 110.000,00 EUR;
Kodifizierung des Projekts: E INB 1 10200 ID01 B,
Beschliesst :
Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 170.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 30 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 15 übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen des Programms 01 des Organisationsbereichs 15 und des Programms 02 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend euro)
Nachschlagen tabelle : siehe Bild
Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Regionalrat, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, dem Generalsekretariat des Ministeriums der Wallonischen Region und dem Kontrolleur der Verpflichtungen übermittelt.
Namur, den 28. Februar 2008
A. ANTOINE