Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011
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Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,
Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,
Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;
Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011, insbesondere des Artikels 6;
Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2011 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011;
Aufgrund des am 25. November 2011 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.03 und nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.04 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 zu übertragen, um die Durchführung von EDV-spezifischen Massnahmen zu finanzieren,
Beschliessen
Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 147.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 14 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.
Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 76.000 Euro vom Programm 02 des Organisationsbereichs 14 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programme 01 und 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend Euro)
| Basiszuwendung | Ursprüngliche Mittel N.A.M | Ubertragung | Angepasste Mittel |
| OB 14 12.04.01 | 0 | + 76 | 76 |
| OB 14 74.06.02 | 76 | - 76 | 0 |
(in Tausend Euro)
| Basiszuwendung | Ursprüngliche Mittel A.M. | Ubertragung | Angepasste Mittel |
|||
| VE | AE | VE | AE | VE | AE |
|
| OB 14 12.03.01 | 97 | 277 | + 147 | - | 244 | 277 |
| OB 14 41.02.02 | 147 | 50 | - 147 | - | 0 | 50 |
Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Art. 4 - Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 7. Dezember 2011
A. ANTOINE
Ph. HENRY