Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021
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Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,
Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;
Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 38;
Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;
In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 63.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 28. Juli 2018 im Rahmen des EFRE Programms "Interreg V A Frankreich-Wallonie-Flandern" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):
Programm Interreg V A "Frankreich-Wallonie-Flandern";
Achse 3: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Benutzung der Ressourcen;
Maßnahme 3.6: Frühzeitige Erkennung und Management der Natur-, technologischen und industriellen Risiken sowie der Notlagen;
Bezeichnung: Zuschüsse im Bereich von Krisensituationen;
Projekt: Lynbatis;
Träger: Stadt Comines-Warneton;
Basisartikel: 63.01.02;
Ausgabeermächtigungen: 5.000,00 EUR;
Kodifizierung des Projekts: E IF 1 306000 00217,
Beschließt:
Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 5.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 34 auf das Programm 02 des Organisationsbereichs 10 übertragen.
Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 02 des Organisationsbereichs 10 und des Programms 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt abgeändert:
(in Tausend EUR)
| Basisartikel | Ursprüngliche Mittel und Übertragungserlasse | Übertragung | Angepasste Mittel |
|||
| VE | AE | VE | AE | VE | AE |
|
| OB 34 01.01.01 | 29.210 | 54.465 | - | - 5 | 29.210 | 54.460 |
| OB 10 63.01.02 | 0 | 0 | - | + 5 | 0 | 5 |
Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird dem Wallonischen Parlament, dem Rechnungshof, der Finanzinspektion, der Kanzlei des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt.
Namur, den 17. Mai 2021
E. DI RUPO