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Gerichts Erster Instanz Eupen
Im Jahre zweitausenddreizehn, am 5. September, auf der Kanzlei des Gerichts Erster Instanz EUPEN, vor Michèle BINDELS, Greffier, ist erschienen: Frau Anna RAUW, Ehefrau des Notars Edgar HUPPERTZ, mit Amtsstube in 4780 SANKT VITH, BahnhofstraSe 3, handelnd aufgrund einer privatschriftlichen Vollmacht, welche in SANKT VITH am 22. August 2013 erteilt wurde und hier beigefügt ist, im Namen von Frau Monika Maria DEFOUR-NELLES, geboren in SANKT VITH am 30. August 1966, wohnhaft in 4780 SANKT VITH, Alfersteg 3a.
Die Erschienene erklärt in deutscher Sprache den Nachlass des in SANKT VITH am 29. März 2013 verstorbenen Herrn Heinrich Alphons NELLES, geboren in THOMMEN-OUDLER am 30. September 1930, zu Lebzeiten wohnhaft in 4780 SANKT VITH, KlosterstraSe 9/B000, unter Vorbehalt eines Inventars anzunehmen.
Worüber Urkunde, welche die Erschienene mit dem Greffier nach Vorlesung unterzeichnet hat.
(Gez.) A. RAUW; M. BINDELS
Für gleichlautende Abschrift: der Greffier, (gez.) Dominique Rutté, greffier.
Die Gläubiger und Erben werden aufgefordert ihre Rechte innerhalb einer Frist von drei Monaten ab vorliegender Veröffentlichung per Einschreiben an Notar Edgar HUPPERTZ, mit Amtsstube in 4780 SANKT VITH, BahnhofstraSe 3, geltend zu machen.
Der Greffier, (gez.) Dominique Rutté, Greffier.