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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof
In seinem Urteil vom 13. Dezember 2006 in Sachen der VoG « Oikonde » gegen den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 19. Dezember 2006 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat der Appellationshof Brüssel folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Verstossen die Artikel 12 § 1 und 153 [zu lesen ist: 253] des EStGB 1992 in der Annahme, dass die darin erwähnten besonderen Zweckbestimmungen einschränkend aufgezählt worden sind, und dahingehend ausgelegt, dass der darin enthaltene Begriff 'Altenheim' sich auf Gebäude beschränkt, in denen Betagten - d.h. Personen ab 60 Jahren -, die dort ständig wohnen, Unterkunft und Pflege erteilt werden, wodurch Einrichtungen, in denen Behinderte, psychiatrische Patienten, Obdachlose, Flüchtlinge und Arme - die keine Betagten sind - betreut werden, nicht anvisiert werden, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 4100 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.
In seinem Urteil vom 13. Dezember 2006 in Sachen der VoG « Oikonde » gegen den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 19. Dezember 2006 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat der Appellationshof Brüssel folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Verstossen die Artikel 12 § 1 und 153 [zu lesen ist: 253] des EStGB 1992 in der Annahme, dass die darin erwähnten besonderen Zweckbestimmungen einschränkend aufgezählt worden sind, und dahingehend ausgelegt, dass der darin enthaltene Begriff 'Altenheim' sich auf Gebäude beschränkt, in denen Betagten - d.h. Personen ab 60 Jahren -, die dort ständig wohnen, Unterkunft und Pflege erteilt werden, wodurch Einrichtungen, in denen Behinderte, psychiatrische Patienten, Obdachlose, Flüchtlinge und Arme - die keine Betagten sind - betreut werden, nicht anvisiert werden, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung? ».
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 4100 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.