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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof
In seinem Urteil vom 4. Februar 2004 in Sachen B. Renard gegen den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 5. Februar 2004 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat das Gericht erster Instanz Arel folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Steht Artikel 133 § 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Widerspruch zu den Artikeln 10 und 11 der Verfassung, indem er es nicht jedem der beiden nicht verheirateten Elternteilen ermöglicht, einen Teil der in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiung zu geniessen, unabhängig davon, ob das Kind bei diesem Elternteil seinen Wohnsitz hat oder nicht? »
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 2907 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.
In seinem Urteil vom 4. Februar 2004 in Sachen B. Renard gegen den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 5. Februar 2004 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat das Gericht erster Instanz Arel folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Steht Artikel 133 § 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Widerspruch zu den Artikeln 10 und 11 der Verfassung, indem er es nicht jedem der beiden nicht verheirateten Elternteilen ermöglicht, einen Teil der in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiung zu geniessen, unabhängig davon, ob das Kind bei diesem Elternteil seinen Wohnsitz hat oder nicht? »
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 2907 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.