Ministerieller Erlass zur Anerkennung des ÖSHZ Amel als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4770 Amel, Alte Hofstraße 6

Date :
13-08-2013
Language :
German French Dutch
Size :
1 page
Section :
Legislation
Source :
Numac 2013205359
Author :
Ministerium Der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Original text :

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Der Minister fûr Familie, Gesundheit und Soziales,
Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;
Aufgrund des ministeriellen Rundschreibens bezüglich Notaufnahmewohnungen vom 4. Mai 1995;
Aufgrund des Antrags des ÖSHZ Amel vom 19. April 2013 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger einer Notaufnahmewohnung;
Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnung am 24. Mai 2013 und des dazu erstellten Berichtes vom 13. August 2013,
Beschließt:
Artikel 1 - Das ÖSHZ Amel wird als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4770 Amel, Hofstraße 6 auf unbestimmte Dauer anerkannt.
Art. 2 - Das ÖSHZ Amel ist für die soziale Begleitung der in der anerkannten Einrichtung untergebrachten Personen zuständig.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft.
Art. 4 - Der Träger der o.e. Notaufnahmewohnung erhält eine Abschrift des vorliegenden Erlasses.
Eupen, den 13. August 2013.
Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales
H. MOLLERS