Verordnung (EU) 2016/2033
- Section :
- Régulation
- Type :
- European regulation
- Sous-domaine :
- Fiscal Discipline
Résumé :
Zoll - Kombinierte Nomenklatur - Glitter für Zahnpasta (dunkelblaue Partikel)
Texte original :
Fisconet
plus Version 5.9.23
Service Public Federal Finances |
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Verordnung (EU) 2016/2033
Document
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Document type : European regulation Title : Verordnung (EU) 2016/2033 Document date : 17/11/2016 Keywords : 3204 19 00 / Glitter für Zahnpasta / kombinierte Nomenklatur (KN) / verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) Document language : DE Name : Verordnung (EU) 2016/2033 Version : 1
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2033vom 17.11.2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
[ EUR-Lex - 22.11.2016 ] DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (1), insbesondere auf Artikel 57 Absatz 4 und Artikel 58 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe:
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht. Artikel 2 Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 während eines Zeitraums von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 17. November 2016 Für die Kommission, im Namen des Präsidenten, Stephen QUEST Generaldirektor für Steuern und Zollunion
(1) ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1. (2) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).
Anhang
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