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Date :
18-08-2010
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2010204341
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Texte original :

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Raumordnung. - Sektorenplan
Durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 8. Juli 2010:
* wird beschlossen, den Sektorenplan von Bastogne einer Revision zu unterziehen, und wird der Vorentwurf des Sektorenplans (Karten 55/8, 56/5, 56/6 und 61/1) angenommen, um folgende Gebiete einzutragen:
- ein industrielles Gewerbegebiet;
- ein gemischtes Gewerbegebiet;
- ein Wohngebiet mit ländlichem Charakter;
als raumplanerische Ausgleichsmassnahmen:
- fünf Forstgebiete;
- neun Agrargebiete;
- ein Grüngebiet,
auf dem Gebiet der Gemeinde Gouvy in Ubereinstimmung mit der beigefügten Karte.
Die folgende unter der Abkürzung "*S.50" vermerkte zusätzliche Vorschrift findet in dem durch den vorliegenden Erlass in den Plan eingetragenen industriellen Gewerbegebiet Anwendung: "Das industrielle Gewerbegebiet ist für Tätigkeiten mit industriellem Charakter im Rahmen eines Verfahrens zur Verarbeitung des Holzes oder zur Aufwertung der Holzsparte bestimmt. Die Benutzung des Eisenbahnanschlusses ist Pflicht, ausser wenn die Aktivität eine Nebentätigkeit zur industriellen Aktivität darstellt".
* wird der Entwurf zum Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung, der der dem vorliegenden Erlass beigefügten Vorentwurf bezüglich der Revision des Sektorenplans von Bastogne unterzogen werden wird, angenommen.
Der in diesem Erlass festgelegte Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung kann ab folgender Adresse zur Kenntnis genommen werden: http://developpement-territorial.wallonie.be/PDS.html, und kann bei der Verwaltung der Gemeinden, auf die sich die Revision bezieht, sowie bei der zuständigen Aussendirektion der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie des Öffentlichen Dienstes der Wallonie eingesehen werden.