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Bekanntmachung, vorgeschrieben durch Artikel 3quater des Erlasses des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates
Die "Syndicat national des Propriétaires et Copropriétaires" VoG hat die Nichtigerklärung des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Namur vom 28. März 2011 zur Einführung einer Verordnung bezüglich der Brandverhütungin den Gebäuden mit einer oder mehreren bestehenden vermieteten und mietgenehmigungspflichtigenWohnungen beantragt.
Diese Sache wurde unter der Nummer G/A 200.568/VI-19.142 in die Liste eingetragen.
Für den Hauptkanzler,
G. Delannay
Verwaltungsattaché