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Date :
24-03-2003
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2003200457
Auteur :
Schiedshof

Texte original :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof
Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 3. Februar 2003 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 4. Februar 2003 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben R. Harnie, wohnhaft in 1640 Sint-Genesius-Rode, Dorpstraat 122, und J. Vandenbussche, wohnhaft in 2547 Lint, Koning Albertstraat 156, Bk. 1, Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 157 des Programmgesetzes vom 2. August 2002 (zeitweilige Nichtindexierung der Gehaltszuschläge, Zulagen und Entschädigungen für die Personalmitglieder der integrierten Polizei) (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 29. August 2002, zweite Ausgabe), wegen Verstosses gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.
Diese Rechtssache wurde unter der Nummer 2623 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragen.
Der Kanzler,
L. Potoms.