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Date :
30-07-2004
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2004202514
Auteur :
Schiedshof

Texte original :

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Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof
In seinem Urteil vom 7. Juni 2004 in Sachen der Staatsanwaltschaft gegen L. Vandenbergh, dessen Ausfertigung am 9. Juli 2004 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat das Polizeigericht Lüttich folgende präjudizielle Frage gestellt:
« Verstösst das Gesetz vom 7. Februar 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Verkehrssicherheit, insbesondere die Artikel 14 und 19 dieses Gesetzes, durch welche die Artikel 35 und 38 § 1 Nr. 1 des königlichen Erlasses vom 16. März 1968 abgeändert wurden, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches und Artikel 15 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 16. [zu lesen ist : 19.] Dezember 1966 und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, indem die Person, die wegen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 7. Februar 2003 begangener Taten vor einem Polizeigericht verfolgt wird und nach dem sofortigen Inkrafttreten dieses Gesetzes vor Gericht erscheinen müsste, zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis verurteilt werden könnte, mit der damit verbundenen Verpflichtung, erneut Prüfungen abzulegen, ohne dass der Richter, der über den Streitfall befinden muss, diese Sanktion anpassen könnte? »
Diese unter der Nummer 3061 ins Geschäftsverzeichnis des Hofes eingetragene Rechtssache wurde mit den Rechtssachen mit Geschäftsverzeichnisnummern 2967 und 3023 verbunden.
Der Kanzler,
P.-Y. Dutilleux.