Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts (1)

Date :
11-03-2016
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2016201502
Auteur :
Öffentlicher Dienst Der Wallonie

Texte original :

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Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:
Artikel 1 - Artikel 38 des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007 und abgeändert durch das Dekret vom 27. März 2014, wird um einen Paragrafen 9 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« § 9 - In Abweichung von Paragraf 8 kann die Regierung einen Projektauruf starten für eine oder mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom mittels fester Biomasse mit einer installierten Leistung von mehr als 20 MW.
Die grünen Zertifikate werden gemäß den von der Regierung festgelegten Modalitäten für den durch die in Absatz 1 genannten Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 200 MW produzierten Strom gewährt. »
Art. 2 - In Artikel 39 § 1 desselben Dekrets, abgeändert durch das Dekret vom 27. März 2014 und durch das Dekret vom 11. April 2014, wird Absatz 3 aufgehoben.
Art. 3 - In Artikel 39 § 1 desselben Dekrets, abgeändert durch das Dekret vom 27. März 2014 und durch das Dekret vom 11. April 2014, wird Absatz 4 aufgehoben.
Art. 4 - Artikel 39 des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007 und abgeändert durch das Dekret vom 27. März 2014, wird um einen Paragrafen 1bis mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« § 1bis - Nach Gutachten der CWaPE legt die Regierung die Kriterien und Verfahren zur Unterscheidung der Begriffe Versorgung und Eigenerzeugung in den Fällen, wo mehrere Parteien beteiligt sind, genauer fest. »
Art. 5 - Die Artikel 2 und 3 vorliegenden Dekrets gelten für jede Lieferung von Grünstrom durch eine Direktleitung ab dem 1. Juli 2016.
Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Namur, den 11. März 2016
Der Minister-Präsident
P. MAGNETTE
Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe
M. PREVOT
Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien
J.-C. MARCOURT
Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie
P. FURLAN
Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, Flughäfen und Tierschutz
C. DI ANTONIO
Die Ministerin für Beschäftigung und Ausbildung
Frau E. TILLIEUX
Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung
C. LACROIX
Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion
R. COLLIN
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Fußnote
(1) Sitzung 2015-2016
Dokumente des Wallonischen Parlaments, 401 (2015-2016), Nrn 1 bis 3
Ausführliches Sitzungsprotokoll, Plenarsitzung vom 10. März 2016
Diskussion.
Abstimmung.