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221 documents

  1. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 25 Juni 2015 (België). RG 93/2015

    Jurisprudence DE 25/06/2015  -  5 pages

    Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von den Regeln über die Verjährung der Klagen abweicht und die gleiche Beschaffenheit der öffentlichen Ordnung aufweist wie diese Regeln; dass es zu dieser Bestimmung keine Ausnahme gibt; dass die Rechtsunsicherheit, die sich aus dieser Bestimmung ergeben könnte, einerseits auf die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde und andererseits auf den Willen des Gesetzgebers, die Nichteinhaltung dieser Bestimmung mit einer radikalen und zeitlich unbegrenzten Sanktion zu verbinden, zurückzuführen…

  2. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 11 Januar 2012 (België). RG 3/2012

    Jurisprudence DE 11/01/2012  -  6 pages

    Er schloss sich somit dem Willen des Gesetzgebers an, der in den Vorarbeiten wie folgt zum Ausdruck gebracht wurde: 'Neu ist die Kategorie der im Bevölkerungsregister eingetragenen Ausländer. Da weder faktische noch rechtliche Argumente vorliegen, die einen Behandlungsunterschied den Belgiern gegenüber rechtfertigen würden, wird auch ihnen das Recht auf soziale Eingliederung gewährt' (Parl. Dok., Kammer, 2001-2002, DOC 50-1603/001, S. 12). B.15.…

  3. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 3 Dezember 2015 (België). RG 172/2015

    Jurisprudence DE 03/12/2015  -  8 pages

    Hinsichtlich der ersten Voraussetzung ergibt sich aus den Erklärungen, die der Beklagte des Ausgangsverfahrens und die polnische Regierung beim Gerichtshof eingereicht haben, dass die in dem Gesetz von 1974 niedergelegte Beschränkung im Wesentlichen auf den Willen des polnischen Gesetzgebers zurückgeht, die Solidaritätsverpflichtung gegenüber zivilen Kriegs- oder Repressionsopfern auf die Personen zu beschränken, die eine Verbindung zum polnischen Volk aufweisen.…

  4. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 3 Februar 2001 (België). RG 21/2011

    Jurisprudence DE 03/02/2001  -  6 pages

    Der Änderungsantrag führt überdies eine Bestimmung ein, in der sich der Wille der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses widerspiegelt, die obligatorische Intervention des Fonds auf die Wiedergutmachung des Schadens auszudehnen, der durch einen auf einen Zufall zurückzuführenden Verkehrsunfall entstanden ist (Dok. Senat, 570, S. 52) ' (Parl. Dok., Senat, 1974-1975, Nr. 468-2, S. 19). B.5.1.…

  5. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 17 März 2010 (België). RG 27/2010

    Jurisprudence DE 17/03/2010  -  6 pages

    Dem Gesetzgeber war die in B.7 in Erinnerung gerufene Tragweite von Artikel 2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, wonach das neue Gesetz nichtsdestoweniger als das mildere anzusehen ist, da es eine mildere Gefängnisstrafe vorsieht als diejenige, die im alten Gesetz vorgesehen war, zwar bekannt, doch er hat es erlaubt, dass Rechtsunterworfene nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Handlungen, die vor diesem Inkrafttreten begangen worden waren, auf eine Weise bestraft werden, die nach dem Willen des Gesetzgebers selbst strenger ist als…

  6. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 November 2014 (België). RG 162/2014

    Jurisprudence DE 06/11/2014  -  5 pages

    Die identische Behandlung von Liquidationsüberschüssen und Dividendenausschüttungen entspricht einer legitimen Zielsetzung, nämlich dem Willen des Gesetzgebers, hierdurch den Haushalt auszugleichen und zu vermeiden, dass Gewinnrücklagen von Unternehmen allzu lange in den Gesellschaften zurückbehalten werden, dies ausschließlich aus Steuergründen.…

  7. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 17 Juli 2014 (België). RG 110/2014

    Jurisprudence DE 17/07/2014  -  7 pages

    Die Verpflichtung des Ausländers, die Kanzlei über seinen Wunsch, einen Syntheseschriftsatz zu hinterlegen, innerhalb einer Frist von acht Tagen zu informieren, ist durch den Willen gerechtfertigt, zur « Verkürzung der Bearbeitungsdauer des Asyl- und Einwanderungsverfahrens » beizutragen, sowie durch das Bemühen um Kohärenz mit anderen Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980, die dem Kläger ebenfalls eine Frist von acht Tagen gewähren, um auf den Standpunkt der Gegenpartei zu replizieren (Parl.…

  8. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 26 November 2015 (België). RG 169/2015

    Jurisprudence DE 26/11/2015  -  5 pages

    Das Ziel, die Nähe zwischen Wählern und Kandidaten zu begünstigen, und der Wille, ein System beizubehalten, an das alle gewöhnt sind, können nur die Unterschiede hinsichtlich der natürlichen Wahlschwelle, die sich aus der Einteilung in Wahlkreise ergeben, rechtfertigen, wenn diese Unterschiede sich in vernünftigen Grenzen halten. B.11.2.…

  9. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 28 Februar 2013 (België). RG 20/2013

    Jurisprudence DE 28/02/2013  -  6 pages

    Das in Paragraph 1 dem Prokurator des Königs gewährte Recht kann auch dann ausgeübt werden, wenn der Untersuchungsrichter bereits mit einer gerichtlichen Untersuchung befasst wurde oder wenn die Sache bereits beim Gericht oder Gerichtshof anhängig gemacht wurde, falls der Verdächtige, Beschuldigte oder Angeklagte seinen Willen bekundet, den einem Dritten zugefügten Schaden wiedergutzumachen, sofern noch kein rechtskräftig gewordenes Urteil bzw. noch kein rechtskräftig gewordener Entscheid ergangen ist.…

  10. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 10 November 2011 (België). RG 172/2011

    Jurisprudence DE 10/11/2011  -  6 pages

    Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat von den Regeln über die Verjährung der Klagen abweicht und die gleiche Beschaffenheit der öffentlichen Ordnung aufweist wie diese Regeln; dass es zu dieser Bestimmung keine Ausnahme gibt; dass die Rechtsunsicherheit, die sich aus dieser Bestimmung ergeben könnte, einerseits auf die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde und andererseits auf den Willen des Gesetzgebers, die Nichteinhaltung dieser Bestimmung mit einer radikalen und zeitlich unbegrenzten Sanktion zu verbinden, zurückzuführen…