-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 13 Januar 2011 (België). RG 4/2011 Jurisprudence DE 13/01/2011 - 18 pages
Die Angeklagten, die zu einer geringeren Strafe verurteilt werden, und diejenigen, die Gegenstand einer einfachen Schuldigerklärung sind, sind also in vergleichbaren Situationen, da die Schwere der ihnen zur Last gelegenen Taten, ihre Persönlichkeit sowie ihr etwaiger Wille zur Besserung in dieser Entscheidung nicht mitspielen, wobei der Richter verpflichtet ist, Artikel 21ter anzuwenden, sobald er die Uberschreitung der angemessenen Frist feststellt.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 13 Januar 2011 (België). RG 1/2011 Jurisprudence DE 13/01/2011 - 18 pages
Die Angeklagten, die zu einer geringeren Strafe verurteilt werden, und diejenigen, die Gegenstand einer einfachen Schuldigerklärung sind, sind also in vergleichbaren Situationen, da die Schwere der ihnen zur Last gelegenen Taten, ihre Persönlichkeit sowie ihr etwaiger Wille zur Besserung in dieser Entscheidung nicht mitspielen, wobei der Richter verpflichtet ist, Artikel 21ter anzuwenden, sobald er die Uberschreitung der angemessenen Frist feststellt.…
-
Europees Hof voor de Rechten van de Mens: Arrest aus 2 Juni 2005 (Europa). RG 48.386/99 Jurisprudence DE 02/06/2005 - 13 pages
Berücksichtigung der Bedeutung und der Vielschichtigkeit des Strafverfahrens hierfür besondere Regeln festgelegt hat, um schnell die Feststellung der Wahrheit zu gewährleisten, wobei die Rechte und Freiheiten des verfolgten und abgeurteilten Einzelnen miteinander in Einklang gebracht wurden, dies mit Erforderungen der Verteidigung der Gesellschaft gegen das Verbrechen; In Erwägung, dass sich daraus insbesondere ergibt, dass der eigentliche Gegenstand des Strafverfahrens dagegen spricht, dass sein Ablauf vom autonomen Willen…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 März 2015 (België). RG 32/2015 Jurisprudence DE 12/03/2015 - 13 pages
Das Bemühen des Gesetzgebers beruht daher auf dem Willen, selbst für Personen, die inhaftiert sind, bis zu einem gewissen Maße ihr Privatleben zu berücksichtigen, und es ihnen zu erlauben, in den als Privaträume betrachteten geschlossenen Räumen zu rauchen. B.16.5. In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage zu dem « Rauchen in Haftanstalten » hat die Ministerin der Justiz am 8. Mai 2013 erklärt: « An den meisten Plätzen innerhalb der Gefängnisse gilt ein allgemeines Rauchverbot.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 21 Dezember 2017 (België). RG 151/2017 Jurisprudence DE 21/12/2017 - 14 pages
Dieser Behandlungsunterschied ergibt sich aus dem Willen des Dekretgebers, die angefochtene Maßnahme auf die Kategorie von Rundfunkanstalten zu konzentrieren, für die sich das in B.12 angeführte Problem stellt. Wenn er die angefochtene Bestimmung auf die anderen Kategorien von Rundfunkanstalten ausgedehnt hätte, hätte er die Vereinigungsfreiheit zu stark eingeschränkt. Eine solche Ausdehnung wäre nämlich nicht sachdienlich im Lichte der angestrebten Zielsetzung. B.13.3.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 17 Juli 2014 (België). RG 107/2014 Jurisprudence DE 17/07/2014 - 13 pages
Die angefochtenen Bestimmungen, und insbesondere Artikel 26, der es durch die Ersetzung von Artikel 152 des vorerwähnten Krankenhausgesetzes nunmehr den Krankenhausärzten verbietet, den in einem Zweibett- oder Gemeinschaftszimmer aufgenommenen Patienten einen Honorarzuschlag zu berechnen, sind Ausdruck des Willens, sowohl den Anwendungsbereich der Vereinbarungen zu erweitern, indem sie für allgemein verbindlich erklärt werden für die Ärzte, die ihnen nicht beigetreten sind, in Situationen, die nach Auffassung des Gesetzgebers entsprechende…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 21 Januar 2016 (België). RG 8/2016 Jurisprudence DE 21/01/2016 - 18 pages
Daher ist es äußerst wichtig, dass der Text des Sondergesetzes in diesem Punkt deutlich ist: Wenn eine Zuständigkeit den Dekret- oder Ordonnanzgebern übertragen wird und diese Zuständigkeit sich ganz oder teilweise auf eine aufgrund der Verfassung vorbehaltene Angelegenheit bezieht, darf keine Zweideutigkeit hinsichtlich des Willens des Sondergesetzgebers, diese in die übertragene Zuständigkeit aufzunehmen, bestehen.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 17 September 2015 (België). RG 111/2015 Jurisprudence DE 17/09/2015 - 18 pages
In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt erklärt hat, dass ' die Erfordernisse von Artikel 13, ebenso wie diejenigen der anderen Bestimmungen der Konvention, als Erfordernisse der Garantie anzusehen sind, und nicht bloß des guten Willens oder der praktischen Regelung; dies ist eine der Folgen des Vorrangs des Rechtes, eines der Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft, das untrennbar mit allen Artikeln der Konvention einhergeht ' (EuGHMR, 5.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 14 Februar 2013 (België). RG 6/2013 Jurisprudence DE 14/02/2013 - 24 pages
Insbesondere setzt das Recht, sich nicht selbst zu belasten, voraus, dass die Behörden versuchen, ihre Argumente zu begründen, ohne auf Beweiselemente zurückzugreifen, die unter Zwang oder Druck, gegen den Willen des ' Angeklagten ' erhalten wurden » (EuGHMR, 5. April 2012, Chambaz gegen Schweiz, § 52). B.18.2.…
-
Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 10 Juli 2014 (België). RG 103/2014 Jurisprudence DE 10/07/2014 - 15 pages
Der Wille, die gerechtfertigten Erwartungen der ehemaligen Gendarmerieoffiziere zu berücksichtigen, und die Entscheidung, ihnen weiterhin einen Vorteil zu gewährleisten, den sie als einen Aspekt ihres Statuts betrachten konnten, konnten es zum Zeitpunkt der Polizeireform von 2001 rechtfertigen, dass sie ein vorteilhafteres Pensionsstatut behalten konnten als die ehemaligen Personalmitglieder der Gemeindepolizei und der Gerichtspolizei.…