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221 documents

  1. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Juni 2016 (België). RG 97/2016

    Jurisprudence DE 16/06/2016  -  5 pages

    September 2005 anwendbar ist -, insofern er bestimmt oder dahin ausgelegt wird, dass der Miteigentümer, der alleine das ungeteilte Gut gebraucht und den ausschließlichen Nutzen davon gehabt hat, dem anderen Miteigentümer eine Entschädigung im Verhältnis zu seinem Anteil am Ertragswert dieses Gutes schuldet, auch wenn der erstgenannte Miteigentümer keine Schuld daran hat, dass der andere Miteigentümer sein Recht auf Gebrauch und Nutzen nicht in natura ausgeübt hat, und selbst wenn der andere Miteigentümer sich aus freiem Willen weigert,…

  2. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 13 November 2014 (België). RG 165/2014

    Jurisprudence DE 13/11/2014  -  20 pages

    Niemand darf gegen seinen Willen seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. [...] Art. 23. Jeder hat das Recht, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Zu diesem Zweck gewährleistet das Gesetz, das Dekret oder die in Artikel 134 erwähnte Regel unter Berücksichtigung der entsprechenden Verpflichtungen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und bestimmt die Bedingungen für ihre Ausübung. Diese Rechte umfassen insbesondere: [...]…

  3. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 17 Dezember 2015 (België). RG 178/2015

    Jurisprudence DE 17/12/2015  -  43 pages

    Artikel 13 der Verfassung bestimmt: « Niemand darf gegen seinen Willen seinem gesetzlichen Richter entzogen werden ». B.5.3.…

  4. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 6 Dezember 2012 (België). RG 145/2012

    Jurisprudence DE 06/12/2012  -  21 pages

    In Bezug auf die Würde der Frau konnte der Gesetzgeber ebenfalls davon ausgehen, dass die fundamentalen Werte einer demokratischen Gesellschaft dagegen sprechen, dass Frauen gezwungen werden, ihr Gesicht zu verbergen unter dem Druck von Mitgliedern ihrer Familie oder ihrer Gemeinschaft und dass ihnen somit gegen ihren Willen die Freiheit der Selbstbestimmung entzogen wird. B.23.…

  5. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 Januar 2016 (België). RG 13/2016

    Jurisprudence DE 27/01/2016  -  37 pages

    Zwar weicht die französischsprachige Fassung von der niederländischsprachigen Fassung ab, doch aus den Vorarbeiten geht deutlich hervor, dass nur die niederländischsprachige Fassung des vorerwähnten Satzteils des angefochtenen Artikels 4 den Willen des Gesetzgebers korrekt wiedergibt. In diesen Vorarbeiten hieß es nämlich, dass « ab der zweiten Entscheidung » die Frist wieder auf fünf Tage gebracht wird. (Parl. Dok., Kammer, 2013-2014, DOC 53-3445/003, S. 4).…

  6. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 24 November 2011 (België). RG 180/2011

    Jurisprudence DE 24/11/2011  -  25 pages

    April 2010 ratione temporis unzulässig wäre, da der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung den Willen bekundet hat, diese Angelegenheit erneut zu regeln. B.8.3. Das von den Trägern auf Gegenseitigkeit angebotene voreheliche Sparen ist ein Finanzprodukt, das nicht als eine Versicherungstätigkeit im Sinne der Ersten Richtlinie betrachtet werden kann.…

  7. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 12 Februar 2015 (België). RG 16/2015

    Jurisprudence DE 12/02/2015  -  28 pages

    Eine Beschwerde bei dem Kollegium ist möglich, doch dies ist nie geschehen, weil immer der Wille dieser Kommission eingehalten wurde » (Parl. Dok., Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt, 2012-2013, A-355/2, SS. 160-161). Derselbe Parlamentarier weist darauf hin, dass das Eingreifen dieser Kommissionen « sich aus dem politischen Willen ergibt, gewisse Mitwirkende (insbesondere die Vereinigungen) an dieser Beschlussfassung zu beteiligen.…

  8. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 Januar 2011 (België). RG 8/20111

    Jurisprudence DE 27/01/2011  -  36 pages

    Obwohl die vorerwähnten Artikel 114 und 133/50 §§ 4 und 5 eine Tragweite haben, die derjenigen der durch den angefochtenen Artikel 36 ersetzten Artikel 117 § 2, 119 und 133 § 2 gleicht, tat der Gesetzgeber bei der Annahme der angefochtenen Bestimmungen seinen Willen kund, erneut gesetzgeberisch aufzutreten. B.3.3. Die Einrede wird abgewiesen. Zur Hauptsache B.4.…

  9. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 27 November 2014 (België). RG 170/2014

    Jurisprudence DE 27/11/2014  -  27 pages

    Indem er es annimmt, eine Drittpartei bezüglich der seinem Vertragspartner erteilten Umweltgenehmigung zu sein, hat der Eigentümer eine eigenständige Entscheidung getroffen, die dem Willen gleichzusetzen ist, nicht das Recht auf Betreiben des ihm gehörenden Parkplatzes auszuüben unter den Bedingungen, die durch die vor dem Inkrafttreten der angefochtenen Bestimmungen geltenden Rechtsvorschriften festgelegt waren.…

  10. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 18 Februar 2016 (België). RG 22/2016

    Jurisprudence DE 18/02/2016  -  33 pages

    Die angefochtene Maßnahme entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, und damit wird überdies nicht der Umstand berücksichtigt, dass eine Frist von 48 Stunden im vorliegenden Fall äußerst kurz ist, da der Internierte sich nicht immer einer Einrichtung nahe zur Kanzlei des Strafvollstreckungsgerichts, bei dem sein Rechtsanwalt die Beschwerde einreichen muss, aufhält, unbeschadet dessen, dass die Bedingungen für die Kommunikation mit dem Internierten schwierig sein können.…