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221 documents

  1. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Dezember 2010 (België). RG 147/2010

    Jurisprudence DE 16/12/2010  -  4 pages

    Die Zurückführung - im Gegensatz zum Pflichtteil, der nur in den durch Gesetz vorgesehenen Fällen ausgeschlossen werden kann, der nur von den Pflichtteilserben beansprucht werden kann und der für den Erblasser nicht verfügbar ist - kann durch den blossen Willen des Schenkers ausgeschlossen werden, und es kann in dieser Hinsicht durch nichts gerechtfertigt werden, dass die betreffenden Versicherungsverträge anders behandelt werden als andere unentgeltliche Rechtsgeschäfte.…

  2. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 31 Mai 2011 (België). RG 94/2011

    Jurisprudence DE 31/05/2011  -  3 pages

    Die Wahl einer « geringeren Steuer » für « zu Wohnzwecken dienende Gebäude » ergibt sich aus dem Willen, « das Wohnungsangebot nicht zu benachteiligen » (Parl. Dok., Rat der Region Brüssel-Hauptstadt, 1991-1992, Nr. 184/1, S. 2) und « die Wohnfunktion in Brüssel zu schützen » (Parl. Dok., Rat der Region Brüssel-Hauptstadt, 1991-1992, Nr. 183/2, S. 7). B.5.…

  3. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 25 April 2013 (België). RG 60/2013

    Jurisprudence DE 25/04/2013  -  3 pages

    August 1980 ergab sich aus dem Willen der Regierung, « zu vermeiden, dass die Verpflichtung zur Buchung von Abschreibungen, Wertminderungen und zur Bildung von Rückstellungen unabhängig vom Ergebnis zur Folge hätte, faktisch die Dauer des Ausgleichs der steuerlichen Verluste zu verringern » (Bericht an den König vor dem königlichen Erlass vom 8. Oktober 1976 über den Jahresabschluss der Unternehmen, Belgisches Staatsblatt, 19. Oktober 1976, S. 13463).…

  4. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 19 Januar 2017 (België). RG 1/2017

    Jurisprudence DE 19/01/2017  -  2 pages

    September 2013) geht hervor, dass seit 30 Jahren ein Wille bestand, ein Familiengericht einzusetzen, was dadurch zu erklären war, dass das bestehende Gerichtssystem für Familienkonflikte « für die Rechtsuchenden unverständlich und inkohärent [war] und überhaupt nicht mehr der heutigen Entwicklung der Familie [entsprach] ».…

  5. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 31 Mai 2011 (België). RG 92/2011

    Jurisprudence DE 31/05/2011  -  3 pages

    Die Wahl einer « geringeren Steuer » für « zu Wohnzwecken dienende Gebäude » ergibt sich aus dem Willen, « das Wohnungsangebot nicht zu benachteiligen » (Parl. Dok., Rat der Region Brüssel-Hauptstadt, 1991-1992, Nr. 184/1, S. 2) und « die Wohnfunktion in Brüssel zu schützen » (Parl. Dok., Rat der Region Brüssel-Hauptstadt, 1991-1992, Nr. 183/2, S. 7). B.5.…

  6. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 14 November 2012 (België). RG 140/2012

    Jurisprudence DE 14/11/2012  -  3 pages

    Artikel 16.I Nr. 1 des Gesetzes über die Geschäftsmietverträge bestimmt: « Der Vermieter kann aus einem der folgenden Gründe die Erneuerung des Mietvertrags verweigern: 1. sein Wille, das vermietete Gut persönlich und tatsächlich zu nutzen oder es auf diese Weise von seinen Verwandten in absteigender Linie, seinen Adoptivkindern oder seinen Verwandten in aufsteigender Linie, von seinem Ehepartner, von dessen Verwandten in absteigender Linie, Verwandten in aufsteigender Linie oder Adoptivkindern nutzen zu lassen oder es von…

  7. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Februar 2017 (België). RG 23/2017

    Jurisprudence DE 16/02/2017  -  4 pages

    Januar 2013 lassen deutlich den Willen des Gesetzgebers erkennen, es dem Provinzgouverneur, der nicht mehr über eine Verordnungsgrundlage verfügte infolge der Nichtigerklärung des königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2006 durch den Staatsrat (siehe Dok. Kammer., 53-2457), zu ermöglichen, erneut mit der endgültigen Verteilung der Kosten der öffentlichen Feuerwehrdienste zu beginnen. Das Gesetz vom 14.…

  8. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 20 Oktober 2016 (België). RG 132/2016

    Jurisprudence DE 20/10/2016  -  3 pages

    Die Einführung der Möglichkeit, einen Erlass des Immobiliensteuervorabzugs im Falle der Nichtbenutzung oder der Ertraglosigkeit des betreffenden unbeweglichen Gutes zu gewähren, entspricht dem Bemühen, « den Besitzer eines unbeweglichen Gutes, dem es zeitweilig unmöglich geworden ist, Einkünfte aus seinem unbeweglichen Gut zu beziehen aus Gründen, die unabhängig von seinem Willen sind, nicht zu besteuern » (Parl. Dok, Wallonisches Parlament, 2009-2010, Nr. 118/1, S. 3).…

  9. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 13 Oktober 2011 (België). RG 152/2011

    Jurisprudence DE 13/10/2011  -  3 pages

    von Steuerpflichtigen einführt, insbesondere zwischen einerseits den Steuerpflichtigen, die zusammen mit dem anderen Elternteil die elterliche Gewalt über ein gemeinsames Kind ausüben und einen gemeinsamen Antrag bezüglich der Aufteilung der in Artikel 131 [zu lesen ist: 132] desselben Gesetzbuches erwähnten Zuschläge für Kinder zu Lasten unter die beiden Elternteile vorlegen können, und andererseits den Steuerpflichtigen, die zusammen mit dem anderen Elternteil die elterliche Gewalt über ein gemeinsames Kind ausüben und aus von ihrem Willen

  10. Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 22 Dezember 2011 (België). RG 194/2011

    Jurisprudence DE 22/12/2011  -  3 pages

    diesem Kapitel vorgesehenen Zielgruppenermässigungen zu gelangen, die für die zuvor bestehende Rechtsstruktur galten: 1. juristische Personen, die nachweisen, das Ergebnis einer der Rechtshandlungen im Sinne der Artikel 671 bis 679 des Gesellschaftsgesetzbuches zu sein; 2. juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die nachweisen, dass ihr Vermögen das Ergebnis der Zusammenlegung der Aktiva nach der Liquidation einer oder mehrerer juristischer Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, deren Generalversammlungen den Willen