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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 8 Mai 2014 (België). RG 79/2014 Jurisprudence DE 08/05/2014 - 5 pages
Verstößt dieser Artikel gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem - erster Teil - er dazu führt, dass eine automatische, persönliche und gesamtschuldnerische Haftung für die Geschäftsführer, die ehemaligen Geschäftsführer und alle anderen Personen, die effektiv befugt gewesen sind, die Gesellschaft zu verwalten, eingeführt wird, ohne dass dem Gericht die Befugnis überlassen wird, zu beurteilen, ob wirklich ein schwerwiegender Fehler vorliegt und ob sich die Konkurse unabhängig von ihrem Willen ereignet haben…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 10 März 2016 (België). RG 38/2016 Jurisprudence DE 10/03/2016 - 4 pages
Juli 2009, Stagno gegen Belgien), wenn die Beachtung dieser Frist von Umständen abhängt, die unabhängig vom Willen des Klägers sind (EuGHMR, 22. Juli 2010, Melis gegen Griechenland, § 28), oder wenn sie zur Folge haben, dass jede Klage von vornherein zum Scheitern verurteilt ist (EuGHMR, 11. März 2014, Howald Moor u.a. gegen Schweiz). B.6.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 16 Juni 2016 (België). RG 95/2016 Jurisprudence DE 16/06/2016 - 4 pages
Die persönliche Bewirtschaftung kann ebenso wenig als Kündigungsgrund angeführt werden durch den Inhaber eines Nießbrauchs, der unter Lebenden durch den Willen des Menschen bestellt wurde.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 19 April 2012 (België). RG 55/2012 Jurisprudence DE 19/04/2012 - 4 pages
September 1993 nur Eigentümer eines einzigen Grundstücks, so kann sie den Kauf durch die Flämische Region fordern, indem sie ihren Willen mit einem innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach erfolgter Veröffentlichung des Erlasses zur endgültigen Bestimmung der geschützten Dünengebiete und der für das Dünengebiet wichtigen Agrargebiete aufzugebenden Einschreibebrief bekundet.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 20 Dezember 2012 (België). RG 164/2012 Jurisprudence DE 20/12/2012 - 4 pages
vorliegendem Kapitel erwähnten Zielgruppenermässigungen, die die vorherige Rechtsform in Anspruch nahm, Anspruch erheben: 1. juristische Personen, die nachweisen, das Ergebnis einer der Rechtshandlungen im Sinne der Artikel 671 bis 679 des Gesellschaftsgesetzbuches zu sein; 2. juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die nachweisen, dass ihr Vermögen das Ergebnis der Zusammenlegung der Aktiva nach der Liquidation einer oder mehrerer juristischer Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, deren Generalversammlungen den Willen…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 29 Oktober 2015 (België). RG 151/2015 Jurisprudence DE 29/10/2015 - 4 pages
Dieses Erfordernis entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Streitsachen bezüglich der Pfändung mit der gebotenen Schnelligkeit zu behandeln und diesbezüglich jede Verzögerung zu vermeiden.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 29 April 2010 (België). RG 45/2010 Jurisprudence DE 29/04/2010 - 4 pages
Mai 2008 hat der Hof erkannt, dass diese Bestimmung, um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, dem Rat volle Rechtsprechungsbefugnis auf diesem Gebiet zu erteilen, in dem Sinne auszulegen ist, dass sie den Rat verpflichtet, alle neuen Sachverhalte zu prüfen, die der Antragsteller vorlegt und die auf sichere Weise die Begründetheit der Klage nachweisen können, und ihnen Rechnung zu tragen.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 21 November 2013 (België). RG 160/2013 Jurisprudence DE 21/11/2013 - 5 pages
Aus der Begründung des vorerwähnten Gesetzes geht ferner auch der Wille des Gesetzgebers hervor, die Überantwortung auf das zu begrenzen, was strikt notwendig ist, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten angesichts der besonderen Schwere dieser Maßnahme, durch die einem Verurteilten während einer sehr langen Zeit nach Ablauf seiner Strafe die Freiheit entzogen werden kann (Parl. Dok., Senat, 2006-2007, Nr. 3-2054/1, S. 6).…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 22 Mai 2014 (België). RG 84/2014 Jurisprudence DE 22/05/2014 - 4 pages
Der Gesetzgeber hat seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, indem er den Beteiligten des Geschäftsverkehrs eine besondere Achtsamkeit und eine rechtzeitige Bekanntgabe ihres Willens zur Erneuerung des Mietvertrags auferlegt hat. In seinem Entscheid Nr. 72/97 vom 25. November 1997 hat der Gerichtshof erkannt, « dass das im Gesetz vom 30.…
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Grondwettelijk Hof (Arbitragehof): Arrest aus 19 März 2015 (België). RG 38/2015 Jurisprudence DE 19/03/2015 - 6 pages
Die Annahme dieser Regel war Ausdruck des Willens, die Anfechtung der Anerkennung eines Kindes auf « Ausnahmefälle » zu begrenzen, um « einen möglichst einwandfreien Parallelismus zwischen der Frage der Anerkennung und derjenigen der Vaterschaft in der Ehe » zu gewährleisten, damit « eine ebenso große Stabilität [...] wie diejenige, die ein in der Ehe geborenes Kind genießt » erreicht werden kann (Parl. Dok., Senat, 1984-1985, Nr. 904-2, S. 101).…