Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003, durch den die Interkommunale Intermosane als Betreiber eines Verteilernetzes bezeichnet wird

Date :
14-10-2004
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2004203286
Auteur :
Ministerium Der Wallonischen Region

Texte original :

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Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts;
Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarkts;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 bezüglich der Netzbetreiber;
Aufgrund des Erlasses vom 9. Januar 2003, durch den die Interkommunale Intermosane als Betreiber eines Verteilernetzes bezeichnet wird;
Aufgrund der Notwendigkeit, die Dauer der Bezeichnung der Betreiber von Verteilernetzen für Strom und Gas zu vereinheitlichen;
Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung, die Gültigkeitsgrenze für die Bezeichnung bestimmter Netzbetreiber auf den 30. Juni 2007 festzulegen;
Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung;
Nach Beratung,
Beschliesst :
Artikel 1 - In Art. 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003, durch den die Interkommunale Intermosane als Betreiber des Verteilernetzes bezeichnet wird, wird der Wortlaut « 1. Januar 2006 » durch den Wortlaut « 30. Juni 2007 » ersetzt.
Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am 26. Februar 2003 in Kraft.
Art. 3 - Der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Energie gehört, wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Namur, den 14. Oktober 2004
Der Minister-Präsident,
J.-Cl. VAN CAUWENBERGHE
Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,
A. ANTOINE