Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer Dienststelle für Kriminalpolitik, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz und zur Aufhebung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 1994 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Generalberaters der Dienststelle für Kriminalpolitik und seines Beigeordneten - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Date :
26-03-2014
Langue :
Allemand Français Néerlandais
Taille :
1 page
Section :
Législation
Source :
Numac 2020044144
Auteur :
Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz

Texte original :

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Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung von Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer Dienststelle für Kriminalpolitik, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz und zur Aufhebung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 1994 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Generalberaters der Dienststelle für Kriminalpolitik und seines Beigeordneten.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
26. MÄRZ 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer Dienststelle für Kriminalpolitik, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz und zur Aufhebung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 1994 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Generalberaters der Dienststelle für Kriminalpolitik und seines Beigeordneten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer Dienststelle für Kriminalpolitik;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 1994 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Generalberaters der Dienststelle für Kriminalpolitik und seines Beigeordneten;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Februar 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst vom 11. Februar 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12. Februar 2014;
Aufgrund des Protokolls des Sektorenausschusses III - Justiz vom 27. Februar 2014;
Aufgrund der Befreiung von der Durchführung einer Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die in Artikel 8 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung erwähnt ist;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.425/3 des Staatsrates vom 17. März 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
(...)
KAPITEL 2 - Bestimmung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz
Art. 5 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz werden die Wörter ", der Dienst Kriminalpolitik" aufgehoben und die Wörter "in Artikel 2 § 1 Nr. 7, 8, 9 beziehungsweise 10" werden durch die Wörter "in Artikel 2 § 1 Nr. 8, 9 beziehungsweise 10" ersetzt.
(...)
Gegeben zu Brüssel, den 26. März 2014
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz
A. TURTELBOOM