20 Décembre 2000

Titre Langue Date
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Pas de titre Néerlandais 20-12-2000
Erlass der Wallonischen Regierung zwecks einer Beteiligung im Dauerkapital der "Société publique de Geston de l'Eau" (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) Allemand 20-12-2000
Erlass der Regierung über die Kilometerentschädigung für das Benutzen des Fahrrades auf dem Arbeitsweg zu Gunsten der Personalmitglieder des Ministeriums und bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft Allemand 20-12-2000
Pas de titre Allemand 20-12-2000
Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 07 der Organisationsbereiche 10 und 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2000 Allemand 20-12-2000
Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01-02-03-04-05-06-07-08-09 und 14 der Organisationsbereiche 02-10-11-12-17-19 und 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2000 Allemand 20-12-2000
Pas de titre Allemand 20-12-2000
Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Begleitmassnahmen, die auf die in der ersten Zone des Lärmbelastungsplans (Zone A) der unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallenden Flughäfen ansässigen Inhaber eines dinglichen Rechtes an einem Immobiliengut anwendbar sind Allemand 20-12-2000
Erlass der Wallonischen Regierung zur Abgrenzung der zweiten Zone des Lärmbelastungsplans des Flughafens von Lüttich-Bierset (Zone B) Allemand 20-12-2000
Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung von Artikel 7 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Februar 1999 zur Festsetzung der Bedingungen für die Beteiligung der Region an der Finanzierung der Programme für die Schaffung neuer Sozialwohnungen durch Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes und von Artikel 8 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Februar 1999 zur Festsetzung der Bedingungen für die Gewährung der Beteiligung der Region an der Finanzierung der Sanierung-, Umgestaltung-, Anpassungs- oder Instandhaltungsprogramme der von den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes verwalteten Wohnungen, und zur Verlängerung der Fristen für die in Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 19. November 1992 zur Festsetzung der Bedingungen einer Beteiligung der Region an der Finanzierung eines Programms für die Schaffung neuer Sozialwohnungen durch die von der "Société régionale wallonne du Logement" (Regionalen Wohnungsbaugesellschaft für die Wallonie) anerkannten Gesellschaften und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Dezember 1993 zur Festsetzung der Gewährungsbedingungen der Beteiligung der Wallonischen Region in der Finanzierung eines Renovierungs-, Verbesserungs- oder Instandhaltungsprogramms der durch die von der "Société régionale wallonne du Logement" anerkannten Gesellschaften verwalteten Wohnungen gewährten Investitionsprogramme Allemand 20-12-2000